Sichern Sie sich im Krankheitsfall ab und bauen Sie auf ein Krankenvorsorgesystem mit Zukunft.
Private Krankenkassen überzeugen durch erstklassige Leistungen. Bei den gesetzlichen
Krankenversicherungen hingegen kommt es seit 1977 durch Reformgesetze zu permanenten
Leistungskürzungen – und das sogar bei steigenden Beiträgen.

Die private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in erster Linie durch die Höhe des monatlichen Beitrags und die möglichen Leistungen bzw. Behandlungsmethoden.

Der Monatsbeitrag der GKV errechnet sich nach dem Umlageverfahren (Solidaritätsprinzip).
Das Bruttoeinkommen und der Beitragssatz der GKV bilden die Berechnungsgrundlage.
Ab 2009 beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung einheitlich 15,5 % plus 1,95 % bzw. 2,25 % (Kinderlose) für die Pflegeversicherung.
Die private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren mit der Bildung von Überschüssen und Rücklagen. Der Versicherungsschutz, das Eintrittsalter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand bilden die Berechnungsgrundlage.

Der Gesetzgeber legt der GKV den Leistungskatalog zu 98 % vor, er ist für alle Krankenkassen verbindlich und einheitlich. Der Gesetzgeber kann jederzeit den Umfang des Leistungskatalogs ändern. Dies führte bis heute zu kontinuierlichen Leistungskürzungen bei steigenden Versicherungsbeiträgen.

Bei der PKV hingegen ist der Leistungsumfang garantiert und kann daher nicht ohne Weiteres verändert werden.
Der gewünschte Versicherungsschutz kann für den Versicherten individuell und variabel zusammengestellt werden – vom Basisschutz bis zum Komfortschutz mit einem maximalen
Leistungsniveau.
Der monatliche Beitrag errechnet sich aus dem jeweiligen gewünschten Leistungsumfang.

Dank der Bildung von Altersrücklagen bleiben Ihre Krankenkassenbeiträge auch im Alter finanzierbar. Zusätzliche Sicherheit bietet der Gesetzgeber. Er macht den Unternehmen der privaten Krankenversicherungen bindende Vorschriften.

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